Wirtschaftsprüfer Wermelskirchen - Kompetenz für Ihre Wirtschaftsprüfung:
Seit mehr als 25 Jahren ist die Kanzlei Klein und Partner auf die Wirtschaftsprüfung verschiedenster Unternehmen spezialisiert. Viele unserer Kunden, die wir mit unserer gewissenhaften Arbeit begleiten, vertrauen uns seit vielen Jahren. Denn mit unseren Prüfungsberichten spiegeln wir nicht nur die aktuelle Unternehmens-Situation, sondern fördern das Vertrauen Ihrer Stakeholder in Ihr Unternehmen. Unsere erfahrenen Wirtschaftsprüfer aus Wermelskirchen sind auch für Sie da.
Beitrag zur erfolgreichen Unternehmensentwicklung
Als Wirtschaftsprüfer in Wermelskirchen sind wir wesentlich mehr als hoch qualifizierte Experten für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung. Wir verfügen über eine umfangreiche Expertise hinsichtlich branchenindividueller Besonderheiten und unterstützen Unternehmen mit analytischer Kompetenz. Denn die umfassende Prüfung und Würdigung von Risikomanagement-Systemen sind genauso Teil unserer umfassenden Aufgaben wie die Beurteilung innovativer Geschäftsmodelle oder die Unternehmensbewertung.
Unsere Wirtschaftsprüfer aus Wermelskirchen unterstützen Sie mit prüfungsnahen Dienstleistungen, die erfolgreiche Entwicklung Ihres Unternehmens mit langfristiger und nachhaltiger Wirkung zu fördern.
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Jahres- und Konzernabschlussprüfung durch Wirtschaftsprüfer Wermelskirchen
Abhängig von der Organisationsform sind Jahresabschlussprüfungen durch Wirtschaftsprüfer durch das Gesetz verpflichtend vorgegeben oder freiwillig. Als erfahrene Wirtschaftsprüfer aus Wermelskirchen führen wir jede Prüfung mit höchster Sorgfalt durch. Dabei sehen wir uns nicht nur in der Position als Prüfer, sondern bieten umfassende beratende Unterstützung, sofern diese erforderlich ist.
Jede unserer Dienstleistungen betrachtet das Unternehmen aus ganzheitlicher Sicht. Daher orientieren wir uns nicht nur an den vorliegenden Zahlen, sondern beziehen die rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussfaktoren mit ein. Nur auf diese Weise erhalten wir eine tragfähige Basis für weitere Aktivitäten wie die Risikoeinschätzung oder die Entwicklung von Konzepten zur Optimierung von Prozessen oder Strukturen innerhalb eines Unternehmens.
Dabei legen wir großen Wert auf die enge und ehrliche Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung fassen wir in einem aussagekräftigen und für Sie klar verständlichen Prüfungsbericht zusammenfassen.
Unternehmensbewertung für Ihre Entscheidungsprozesse
Eine fachlich kompetente Unternehmensbewertung entscheidet über die Zukunft Ihres Unternehmens. Wobei die Gründe für eine Bewertung vielfältig sind. Vielleicht planen Sie eine Änderung der Gesellschaftsstruktur, möchten die Nachfolge regeln oder Anteile des Unternehmens verkaufen. Mit einer Bewertung durch die Wirtschaftsprüfer Wermelskirchen erhalten Sie eine zuverlässig aussagekräftige und dem aktuellen Status entsprechende Bewertung.
Für diese dem tatsächlichen Wert des Unternehmens entsprechende Bewertung setzen wir als erfahrene Wirtschaftsprüfer aus Wermelskirchen bewährte Verfahren ein. Durch die detaillierte Betrachtung des Unternehmens unter den verschiedensten Aspekten erzielen wir eine zuverlässig belastbare Bewertung für Ihren Entscheidungsprozess.
Individuelle Lösungsansätze zur Unternehmensentwicklung
Als Wirtschaftsprüfer in Wermelskirchen führen wir nicht nur die Jahresabschlussprüfung für Ihr Unternehmen durch, sondern beraten Sie zu Fragen, die sich daraus ergeben. Wir liefern Ihnen Antworten und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen bei Bedarf Lösungsansätze, die sich nachhaltig positiv auf Ihr Unternehmen auswirken.
Zu diesen prüfungsnahen Dienstleistungen zählt die Optimierung des internen Risikomanagementsystems genauso wie gesetzliche und freiwillige Sonderprüfungen, wie Sie beispielsweise nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Haushaltsgrundsätzegesetz erforderlich sind.
Gerne beraten Sie unsere Wirtschaftsprüfer Wermelskirchen über die umfangreichen Dienstleistungen der Kanzlei Klein und Partner. Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail für ein persönliches Beratungsgespräch.
FAQ - Wirtschaftsprüfer
Die sogenannte Pflichtprüfung durch den Wirtschaftsprüfer ist dann gesetzlich erforderlich, wenn ein Unternehmen mindesten zwei der drei folgenden Merkmale erfüllt.
- ab einer Bilanzsumme von 4,8 Millionen Euro
- ab einem Jahresumsatz von 9,6 Millionen Euro
- ab 50 Mitarbeitern
Es gibt verschiedenste Situationen, in denen ein Wirtschaftsprüfer erforderlich ist. Unternehmensgründungen sind genauso ein Grund wie der geplante Kauf eines Unternehmens oder die Fusion von zwei Unternehmen. Aber auch wenn der Verdacht auf Unterschlagungen besteht, wird der Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung beauftragt. Aber auch die Prüfung von Kapitalanlageprospekten oder Börsenzulassungsprojekten gehören zu den Aufgabenbereichen.
Wirtschaftsprüfer dürfen keine unvereinbaren Tätigkeiten ausüben. Dazu gehören gewerbliche Tätigkeiten gemäß § 43a, Abs.3 1 WPO, berufsfremde Anstellungsverhältnisse jeder Form sowie öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse wie Minister oder Wahlbeamte. Wirtschaftsprüfer müssen unabhängig, unbefangen, unparteilich und verschwiegen sein. Sie müssen ein berufswürdiges Verhalten zeigen und auf berufswidrige Werbung verzichten.
Wirtschaftsprüfer kontrollieren Jahres- und Konzernabschlüsse von Aktiengesellschaften und Großunternehmen. Sie führen jedoch auch Sonderprüfungen durch. Dazu zählen beispielsweise Gründungs- und Werthaltigkeitsprüfungen sowie Wirtschaftlichkeits- oder Kreditwürdigkeitsprüfungen. Weitere Prüfungen sind die Verschmelzungs-, Depot-, Unterschlagungs- und Due Diligence-Prüfung, die der potenzielle Käufer eines Unternehmens beauftragt.
Wirtschaftsprüfer führen betriebswirtschaftliche Prüfung von Unternehmen durch. Ein wichtiger Aufgabenbereich ist die Prüfung des Jahresabschlusses. Weitere Aufgabenbereiche sind die Steuer- und Unternehmensberatung, Gutachter- und Sachverständigentätigkeiten und die treuhänderische Verwaltung. Voraussetzung ist die öffentliche Bestellung und der Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung durch ein Zulassungsverfahren und ein staatliches Examen.
Die Kosten der Wirtschaftsprüfung sind im BGB geregelt und werden entweder nach Stunden- oder Tagessätzen oder als Pauschalen abgerechnet. Wie hoch diese Sätze sind, hängt vom Umfang, der Bedeutung und dem Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit ab. Die Kosten für steuerberaterliche Tätigkeiten eines Wirtschaftsprüfers sind in der StBGebV geregelt. Hinzu kommen zusätzliche Kosten, die im Rahmen der Tätigkeit für das Unternehmen zusätzlich anfallen.